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Abrechnung / eigene Gebühren

Erstberatung

Für die meisten unserer Mandanten versteht es sich von selbst, daß wir für unsere Tätigkeit entlohnt werden müssen. Gelegentlich kommt es jedoch vor, daß Mandanten sich ausführlich beraten lassen und dann meinen, eine solche Beratung sei kostenlos.

Diese Ansicht wird sogar manchmal von Mandanten nach der Beratung noch vertreten, obwohl wir stets darauf hinweisen, daß auch für die Erstberatung bezahlt werden müsse.

Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, bereits für die Erstberatung einen Gebührenvorschuß zu verlangen, der bereits vor Beginn der Beratung zu leisten ist.

Ausgehend davon, daß eine Beratung regelmäßig etwa eine Stunde zuzüglich anschließender Aktennotizen in Anspruch nimmt, berechnen wir für die Erstberatung 190,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 249,90 €.

Der Betrag in Höhe von 249,90 € kann in der Kanzlei bar oder mittels EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Selbstverständlich kann der Betrag auch vorab überwiesen werden. Erfragen Sie hierzu bitte eine Referenznummer.

 

Gebührenberechnung im Allgemeinen

Zwar gibt es für die Berechnung unserer Gebühren eine u.a. streitwertabhängige Gebührentabelle; im Allgemeinen ist es jedoch für alle Beteiligten nachvollziehbarer und auch interessengerechter, wenn die getane Arbeit nach Stunden berechnet wird. Deshalb rechnen wir unsere Arbeit regelmäßig nach Zeitaufwand ab.