Schriftzug_Kanzlei

 

 

Erbrecht in der anwaltlichen Praxis

Mandate mit Schwerpunkt Erbrecht werden in der Kanzlei regelmäßig durch Rechtsanwalt Pfeiffer bearbeitet, welcher über vertiefte Kenntnisse durch eine Vielzahl von erbrechtlichen Fällen und die Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht verfügt.

Die anwaltliche Tätigkeit läßt sich zunächst danach einordnen, ob der Erblasser bereits verstorben ist oder nicht. Zu lebzeiten betrifft die anwaltliche Tätigkeit im Besonderen die Beratung, häufig in Form von Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder sonstigen Vermögensverfügungen im Hinblick auf die Erbfolge. Nach dem Erbfall betrifft die anwaltliche Tätigkeit dann die Auseinandersetzung des Nachlasses, die Geltendmachung eines Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungs-anspruchs. Je nach Vermögen des Erblassers ist auch eine Testamentsvollstreckung sinnvoll. Hierzu beraten wir Sie gerne. Auch als zukünftiger Testamentsvollstrecker stehen wir der Erblasser zur Verfügung.

Beachten Sie dabei: Ein gutes Testament erspart so manchen Erbstreit. Dabei sind die wenigsten Fälle derart gelagert, daß eine Standardlösung die beste Lösung ist. Ausgehend von den unterschiedlichsten famliliären Situationen bedarf es im Erbrecht einer Lösung, welche auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ziel sollte regelmäßig sein, daß das durch eigene Arbeit geschaffene nicht durch einen Erbstreit zerschlagen wird.

 

Als Anwalt in der Beratung sehen wir uns auch gerne als Vermittler zwischen Erblasser und Erben und sind stets bemüht, bereits möglichst frühzeitig eine Regelung zu erzielen, welche auf die Vermeidung eines Erbstreits gerichtet ist. In schwierigen Fällen können wir auf Wunsch des Erblasser auch die Testamentsvollstreckung übernehmen.

 

Zu jung für ein Testament?

Das Alter ist nicht der Grund für ein Testament. Der Grund für ein Testament liegt vielmehr in der Tatsache, daß die gesetzliche Erbfolge nicht mit dem Willen des Testierenden übereinstimmt.

Ein besonders unerwartetes Ergebnis erhält man, wenn bei einem Autounfall beispielsweise eine alleinerziehende Mutter wenige Minuten vor ihrem Kind stirbt. Dann würde der Vater über das gemeinsame Kind von der Mutter des Kindes erben. Würden Sie das wollen? Wenn nicht, dann ist eine erbrechtliche Verfügung dringend angeraten.