Schriftzug_Kanzlei

 

Der Fachbereich des Familienrechts wird von beiden Rechtsanwälten der Kanzlei bearbeitet. Vielfach werden die familienrechtlichen Fälle in der Bearbeitung gemeinsam besprochen. Die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Pfeiffer und die fundierten Kenntnisse von Frau Rechtsanwältin Dreher, die zugleich auch Fachanwältin für Familienrecht ist, sind das Ergebnis einer intensiven Bearbeitung familienrechtlicher Fälle in den letzten Jahren.


Umfang des Familienrecht

Das Familienrecht umfaßt insbesondere folgende Teilbereiche:

  Scheidung mit Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  Kindschaftsrecht mit elterlicher Sorge / Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Adoption, Fragen der Abstammung, Vaterschaftsanfechtung
  Betreuungsrecht mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung incl. Meldung zum zentralen Vorsorgeregister
  Ehevertragsrecht

 

Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Familienrecht in der Praxis ist ein ganz spezielle Rechtsgebiet. Während in anderen Rechtsbereichen mit einem Rechtsstreit häufig auch das Ende der Geschäftsbeziehung verbunden ist, bleiben die familiären Beziehungen und Bindungen über einen Familienrechtsstreit hinaus regelmäßig bestehen. So bedeutet die Scheidung zwar das Ende der Ehe, sind jedoch Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so bleiben die Eheleute über ihre Ehe hinaus Eltern der gemeinsamen Kinder und müssen die Probleme ihrer Kinder häufig genug gemeinsam besprechen und bewältigen.

Die Verantwortung von Rechtsanwälten ist in diesem sensiblen Bereich häufig sehr groß. Denn es ist in unseren Augen alles andere als förderlich für die familiäre Situation, wenn die am Verfahren beteiligten Rechtsanwälte den Streit erst noch verstärken. Aus diesem Grunde sind wir gerne auch nur als beratende Fachleute im Hintergrund für Sie tätig. Sofern es erforderlich ist, kämpfen wir aber auch über mehrere Instanzen für Sie.