Schriftzug_Kanzlei

 

Versorgungsausgleich

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Das Verfahren zum Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens regelmäßig von Amts wegen durchgeführt.

Hierzu ist erforderlich, daß Erklärungen über während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften abgegeben werden, wozu die Gerichte ein Formular bereitstellen, welches von der Mandantschaft ausgefüllt werden muß und über uns als Prozeßbevollmächtigte an das Gericht weitergeleitet wird.

 

Dieses Formular steht im Internet zum Download auf der Seite www.justizportal.de bzw. www.justiz.de zur Verfügung. Zum direkten Download klicken Sie bitte

hier.