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Betreuung und Vermögensverwaltung

Die heutzutage vorwiegende Art der professionell ausgeführten Betreuung ist die gesetzliche Betreuung, bei der ein Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt wird. Die Vergütung der auf diesem Wege bestellten Betreuer erfolgt regelmäßig auf Grundlage des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG), welches auf einem pauschalen Abrechnungssystem basiert und für Rechtsanwälte einen Stundensatz in Höhe von 44,00 € incl. MwSt. und Aufwendungsersatz vorsieht. Leider ist es uns nicht möglich, auf dieser Vergütungsbasis tätig zu werden.

Dies ist auch die Auffassung vieler anderer unserer Kollegen, weshalb die gesetzliche Betreuung aus dem Aufgabenbereich vieler Rechtsanwälte verschwindet. Übernommen wird diese Tätigkeit vermehrt durch juristisch nicht oder nur wenig vorgebildete Betreuer.

Häufig führt dies jedoch dazu, daß insbesondere bei vermögenden Betroffenen eine sachgerechte Ausführung der Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Mit der Verwaltung größerer Vermögen sind gesetzliche Betreuer häufig überfordert. Die Unzufriedenheit der Betroffenen erfahren wir als Rechtsanwälte meist dann, wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Nicht selten können wir dann jedoch auf den weiteren Verlauf keinen wesentlichen Einfluß mehr nehmen.

 

Aus diesem Grunde bieten wir den noch geschäftsfähigen Personen an, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen und auf Grundlage einer Vollmacht in Verbindung mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag dafür zu sorgen, daß die Betreuung im Alter entsprechend der eigenen Vorstellung ablaufen kann. Auf diesem Wege kann weitestgehend gewährleistet werden, daß auch im Alter eine Lebensgestaltung entsprechend den Vorstellungen des Mandanten erfolgt, auch wenn sie ggf. unkonventionell oder auch unwirtschaftlich erscheinen mag. Doch mag der eine oder andere es vorziehen, für mehr Geld im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu verbleiben, als den Lebensabend in einem nüchternen Heim zu verbringen.

Wer bereit ist, für einen möglichst angenehmen Lebensabend nach seinen eigenen Vorstellungen einen finanziellen Mehraufwand zu akzeptieren, mag sich überlegen, ob er die Betreuung und die Verwaltung seines Vermögens durch fachkundige Personen ausführen lassen möchte oder eine gesetzliche Betreuung zu günstigeren Kosten bevorzugt.

Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.